Die STRACK NORMA GmbH & Co. KG stellt sicher, dass neben allen gemeldeten Hinweisen zu fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen behördliche Anordnungen oder gesetzliche Bestimmungen und Unternehmensrichtlinien (z.B. Verstöße gegen den STRACK NORMA Verhaltenskodex) auch allen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Pflichtverletzungen nachgegangen wird. Hierbei sind insbesondere Verstöße zu berücksichtigen, die von § 2 Abs. 2 und 3 LkSG erfasst sind.
Wenn Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der STRACK NORMA GmbH & Co. KG haben, können Sie sich unter den folgenden Kommunikationswegen - auch anonym - an uns wenden:
STRACK NORMA GmbH & Co. KG
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