REACH-Erklärung

Kundeninformation zur europäischen Chemikaliengesetzgebung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH / SVHC).


Die STRACK NORMA GmbH & Co. KG ist hinsichtlich ihres Produktspektrums ein Hersteller (Händler) von Normalien (standardisierte Bauelemente für Spritzgieß- und Druckgießwerkzeuge, für Stanz- und Umformwerkzeuge).


STRACK NORMA unterliegt nicht der Registrierungspflicht für chemische Stoffe, diese liegt im Verantwortungsbereich unserer vorgeschalteten Lieferanten.


Den Verpflichtungen eines „nachgeschalteten Anwenders“ kommt STRACK NORMA nach, indem wir unsere Lieferanten jährlich zur Registrierung aller von uns bezogenen Artikel gem. den jeweils aktuell gültigen Bestimmungen auffordern, sofern notwendig.

Gleichzeitig sind unsere Lieferanten angehalten, uns unverzüglich zu informieren, falls Inhaltsstoffe in den für uns produzierten Erzeugnissen von der ECHA als besonders besorgniserregend eingestuft werden sollten oder/und diese nicht zur Registrierung eingereicht werden.


Der lt. REACH - Verordnung festgelegten Pflicht zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette erfüllt STRACK NORMA GmbH & Co. KG, indem alle Produktbestandteile in den Verkaufsunterlagen oder auf dem Produkt selbst angegeben werden.


Nach heutigem Stand haben wir keine Anhaltspunkte dafür, dass REACH Auswirkungen auf unsere Produkte oder Produktionsverfahren haben wird.

Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie unverzüglich informieren.


Diese Erklärung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen durch STRACK NORMA. Sie basiert teilweise auf Informationen, die STRACK NORMA durch Hersteller und Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden.


STRACK NORMA GmbH & Co. KG

Einkauf & Qualitätsmanagement

29.01.2021